Wir sind spezialisiert auf Arbeitsrecht und haben die Berechtigung, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Diese Zusatzqualifikation wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer vergeben und bestätigt die besonderen fachlichen Kenntnisse sowie die berufliche Erfahrung bei Beratung und gerichtlicher Interessenvertretung auf diesem Rechtsgebiet. Durch die langjährige Tätigkeit in verantwortlichen Positionen der Rechts- und Personalabteilung bei internationalen Unternehmen, wie Compaq Computer und Hewlett-Packard (EMEA Legal Counsel, General Counsel Germany, Arbeitsdirektor und Geschäftsführer) haben wir ein gutes Verständnis für wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge. Wir vertreten sowohl kleinere und mittelständische Unternehmen, als auch Vorstände, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Viele unserer Mandanten kommen aus der IT-Branche. Die anwaltliche Tätigkeit umfaßt die Beratung und die Interessensvertretung bei Verhandlungen und vor Gericht. Wir decken dabei sowohl den individualrechtlichen wie auch den kollektivrechtlichen Bereich ab. Tätigkeitsschwerpunkte sind * im individualrechtlichen Bereich: o Prüfung und Strukturierung von Arbeitsverträgen oder Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen o Beratung und Planung von Einzelmaßnahmen (z.B.Versetzungen etc.) o Beratung und Planung im Zusammenhang mit Kündigungen oder Aufhebungsverträgen o Verhandlung von Aufhebungsverträgen o Beratung bei Fragen der Diskriminierung (AGG) und des Mobbing o Beratung und Planung im Zusammenhang mit Umorganisationen und Betriebsübergängen * im kollektivrechtlichen Bereich: o Beratung bei Beteiligungen der Arbeitnehmer o Beratung bei Umwandlungen, Umstrukturierungen und Betriebsübergängen o Betriebsverfassungsrechtliche Fragen sowie o Beratung bei Fragen der Mitbestimmung